Stiftung

Die gemeinnützige Stiftung Joseph Gnädinger umfasst die Erbenversammlung, verschiedene Arbeitsgruppen sowie den Stiftungsrat.

Seit 2022 sind folgende Personen im Stiftungsrat vertreten:

Caroline Weckerle / Liegenschaft / Präsidium
Nicole Gnädinger / Geschäftsstelle
Michael Bajc / Afrikaprojekte
Benedikt Gnädinger / Fundraising Afrika
Silvan Hürlimann / Kunst & Kultur

 

Die Erbenversammlung umfasst alle Nachkommen der vier Familienstämme in direkter Linie. Sie trifft sich einmalig jährlich, wählt den Stiftungsrat und berät ihn in seinen Aktivitäten.

In den Arbeitsgruppen der verschiedenen Ressorts wird der Stiftungsrat von Mitgliedern der Erbenversammlung aktiv unterstützt.

 

Die Leute hinter der Stiftung

Bei der Gründung gehörten gemäss dem letzten Willen des Künstlers alle Erbinnen und Erben und eine Vertretung der Gemeinde Ramsen dem Stiftungsrat an.
Diese Regelung erschien im Lauf der Zeit etwas starr, deshalb wurde sie bald gelockert und das Gremium sowohl für Nachkommen wie auch für Nicht-Familienmitglieder geöffnet, die Interesse für ein Engagement im Sinne der Stiftungszwecke bekunden und in einem der Ausschüsse mithelfen möchten.

Zu den Hauptaufgaben des Stiftungsrats gehört die Stärkung des Familienzusammenhalts und das Nachdenken über die Zukunft der Stiftung, damit sie auch langfristig die in der Urkunde definierten Zwecke erfüllen kann. Sehr wichtig dafür ist die Erhaltung des Stiftungssitzes in Ramsen, wo sich die Familie treffen und die gemeinsamen Traditionen weiterpflegen kann. Die identitätsstiftende Ausstrahlung dieses Ortes ist ungebrochen und man/frau fühlt sich hier der ideellen Welt des Stifters besonders nahe verbunden. Der schönste Stiftungsanlass im Jahr ist jeweils das Familientreffen im Herbst, das stets in bester Erinnerung bleibt und die weit verstreute Familie Jahr für Jahr in Ramsen zusammenführt.

Es ist erfreulich und gibt Anlass zur Zuversicht, dass die junge Generation bereits vielfach Interesse an diesem gemeinsamen Werk gezeigt hat. Die Hoffnung besteht also, dass sich in unserer schnellebigen und von Stress geprägten Zeit auch weiterhin genügend Junge in der Familie und im Umfeld finden werden, die zum Freiwilligeneinsatz in den Arbeitsgruppen der Stiftung bereit sind. Viel Arbeit haben sie bereits geleistet, zum Beispiel bei der Archivierung und Katalogisierung des künstlerischen Nachlasses von Joseph Gnädinger oder bei der Pflege des Gartens in Ramsen. Auch die Reise von sechs Jungen der nächsten Generation nach Togo im Herbst 2011 hat viele Impulse in unseren Beziehungen zu Togo und in der Projektarbeit ausgelöst.

Caroline Weckerle
Präsident(in)
Michael Bajc
Afrika
Silvan Hürlimann
Kunst und Kultur
Nicole Gnädinger
Geschäftsstelle
Benedikt Gnädinger
Fundraising

Stiftungsurkunde der gemeinnützigen "Stiftung Joseph Gnädinger"

Art. 1: Name und Sitz
Unter dem Namen "Stiftung Joseph Gnädinger" wird von Joseph Gnädinger mittels letztwilliger Verfügung vom 24. März 2000 eine gemeinnützige Stiftung gemäss Art. 80 ff. ZGB mit Sitz in Ramsen, Kanton Schaffhausen, errichtet.

Art. 2: Zweck

Zweck der Stiftung ist es,
a) die soziale Entwicklungsarbeit in Afrika, vor allem im Rahmen der Diözese Dapaong, Togo, zu unterstützen, und
b) das künstlerische und ideelle Schaffen im Sinne des Stifters in der Gemeinde Ramsen, der Region Schaffhausen und darüber hinaus weiterzupflegen.

Art. 3: Finanzielle Mittel
Die Stiftung bezieht ihre finanziellen Mittel aus folgenden Quellen:
a) aus dem vom Stifter letztwillig zugewendeten Nachlassvermögen;
b) aus den Erträgen dieses Vermögens;
c) aus Zuwendungen Dritter, Vermächtnissen und ähnlichem.

Art. 4: Organisation der Stiftung

Der Stiftungsrat ist als oberstes Stiftungsorgan für die Wahrung des Zwecks der Stiftung zuständig. Er bestellt, beauftragt und überwacht die Geschäftsführung, die aus einem oder mehreren Ausschüssen bestehen kann.
Alle Erben sind Mitglieder des Stiftungsrates. Die Einwohnergemeinde Ramsen ist eingeladen, einen Vertreter in den Stiftungsrat zu delegieren. Für die erste dreijährige Amtsdauer wird der Stiftungsrat im Sinne der letztwilligen Verfügung vom 24. März 2000 durch Beat und Ruth Gnädinger-Breitenmoser präsidiert. Im übrigen bestätigt, erneuert und konstituiert sich der Stiftungsrat selber. Er bestimmt die zur Zeichnung für die Stiftung berechtigten Personen.
Der Stiftungsrat wählt jeweils zwei Revisoren oder eine Treuhandgesellschaft als Kontrollstell

 

Art. 5: Aufsicht
Die Stiftung untersteht der gesetzlichen Aufsicht durch die Einwohnergemeinde Ramsen.

Art. 6: Urkundenänderung
Der Stiftungsrat kann beschliessen, der Aufsichtsbehörde Antrag auf Abänderung oder Ergänzung der vorliegenden Urkunde zu stellen.

Art. 7: Reglement
Sollte es sich als notwendig erweisen, so darf der Stiftungsrat die Bestimmungen der Stiftungsurkunde in einem Geschäftsreglement näher umschreiben und das Reglement gegebenenfalls in eigener Kompetenz abändern.

Art. 8: Auflösung der Stiftung
Im Falle einer Auflösung der Stiftung ist ein allfällig verbliebenes Restvermögen einer oder mehreren gemeinnützigen Institutionen mit möglichst ähnlichen Zielen zuzuwenden.

Die Erben von Joseph Gnädinger haben an ihren Versammlungen vom 17. September 2000 und
14. April 2001 einstimmig bestätigt, dass diese Stiftungserrichtung dem ihnen mitgeteilten Willen des Erblassers entspricht und dass sie sich mit der Errichtung einer gemeinnützigen "Stiftung Joseph Gnädinger" ausdrücklich einverstanden erklären.

Ramsen, den 14. April 2001